Die GTÜ Anlagensicherheit GmbH verfügt im Bereich Aufzugsanlagen über folgende Notifizierung / Anerkennungen:

Hersteller für Aufzugsanlagen

    • Endabnahme nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/, Anhang V
    • Einzelprüfungen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang VIII
    • Prüfung vor Inbetriebnahme für Anlagen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
    • Prüfungen nach prüfpflichtiger Änderung/Modernisierung

Betreiber von Aufzugsanlagen

  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach Einbau

  • Hauptprüfungen (HP)
    gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen

  • Zwischenprüfung (ZP)
    gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen

  • Notbefreiungsanleitungen

  • Erstellen von Anleitungen für die Befreiung von eingesperrten Personen aus Aufzugsanlagen

  • Schulung und Einweisung der beauftragten Person (früher Aufzugswärter) in die Befreiung von eingesperrten Personen aus Aufzugsanlagen.
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