verfügt im Bereich Aufzugsanlagen über folgende Notifizierung / Anerkennungen:
Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nach § 37 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Notifizierte Stelle (Zertifizierungsstelle und Prüflaboratorium – NB 2025) Konformitätsbewertungsverfahren zum Inverkehrbringen von Aufzügen nach RL 2014/33/EU
Von der GTÜ Anlagensicherheit GmbH als Sachverständiger zugelassen für: